Entfernung von gutartigen Hautveränderungen (z.B. Warzen, Fibrome)

Viele gutartige Hautveränderungen müssen nicht operativ entfernt werden sondern können ohne Hautschnitt mit dem Laser behandelt werden. Hierzu eignet sich insbesondere der CO2-Laser (Kohlendioxid-Laser). Durch das Laserlicht werden nach lokaler Betäubung störende Hautveränderungen sehr starkt erhitzt und gewissermassen verdampft. Die Wunde blutet dabei kaum, es bleibt eine oberflächliche Schürfung sichtbar. Diese heilt innerhalb von wenigen Wochen ab. Nach einem solchen Eingriff ist ein guter Sonnenschutz wichtig.

Folgende Hautveränderungen eignen sich gut zur Entfernung mittels CO2-Laser:

  • Viruswarzen, z.B. um die Nägel
  • Feigwarzen (Kondylome)
  • Alterswarzen (seborrhoische Keratosen)
  • Fibrome (Hautanhängsel)
  • Talgdrüsenhyperplasien
  • Hautkrebsvorstufen (z.B. aktinische Keratosen)

Je nach Diagnose übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Bei rein ästhetischer Indikation handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.